Kleintierpraxis Dr. Zeidler

Ihre Fachtierärzte für Kleintiere in Rösrath-Forsbach (seit 2007)

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)...

...ist eine für alle Tierärzte in Deutschland verpflichtende und rechtsverbindliche Vorgabe zur Abrechnung ihrer Leistungen. Die GOT gibt für die meisten tierärztlichen Leistungen einen Kostenrahmen vor, der nicht über- und nicht unterschritten werden darf. Er reicht vom 1-fachen bis zum 3-fachen Gebührensatz.

Am 14.02.2020 ist eine Änderung der Gebührenordnung in Kraft getreten, um zu versuchen die Gebühren im Notdienst an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere für viele Tierkliniken waren die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes mit den Notdiensteinnahmen nicht mehr finanzierbar. Die "guten, alten Zeiten", in denen Assistenztierärzte bis zu 72 Stunden am Stück Dienst taten (ohne angemessen entlohnt zu werden), sind glücklicherweise Vergangenheit. 

Doch die Beschäftigung weiterer Tierärzte ist nicht nur schwierig, weil kaum Kollegen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind, sondern sie ist auch mit hohen Kosten verbunden. Gleiches gilt für Tiermedizinische Fachangestellte. Diese Kosten waren durch die bisherigen Notdiensteinnahmen nicht zu decken. Folglich haben viele Tierkliniken ihren Klinikstatus abgegeben, heißen jetzt "Tiergesundheitszentrum" und sind dadurch nicht mehr an die 24-stündige Notdienst-Bereitschaft gebunden. Je nach Region hat das für notfallmäßig erkrankte Tiere eine mitunter sehr lange Anfahrt zur Folge. 

Die Berufsverbände haben daraufhin Rechenmodelle erstellt, wieviel die Behandlung eines Tieres im Notdienst kosten müsste um kostendeckend arbeiten zu können. Das Ergebnis war ernüchternd: es war von 100 Euro Fallpauschale und einem bis zu 6-fachen Gebührensatz die Rede. 

Ungewöhnlich schnell ließ sich die Politik von einer Überarbeitung der GOT überzeugen und hat im Dezember 2019 folgende Änderungen beschlossen:

  • Für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50 Euro eingeführt und
  • es ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen.
  • zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, bis zum vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können.
  • Die als Notdienst anzusetzenden Zeiten wurden erweitert.

Was bedeutet das für Sie als Tierhalter?

Seien Sie aufmerksamer, was den Gesundheitszustand Ihres Vierbeiners betrifft. Wenn Ihnen etwas Ungewöhnliches bei Ihrem Tier auffällt, Sie aber nicht gleich zum Tierarzt gehen möchten, weil es "noch nicht so schlimm ist", dann setzen Sie sich eine vernünftige Frist, bis wann Sie das 'Symptom' maximal beobachten möchten. Wird es schlimmer oder verschwindet nicht, dann stellen Sie Ihr Tier lieber beim Tierarzt vor. Warten Sie nicht, bis aus dem "etwas weichen Kot" ein ausgewachsener Durchfall wird, denn dieser kann am Sonntag dann plötzlich dramatisch sein. Andererseits kann der leichte Durchfall, den Sie beim Sonntagsspaziergang bei Ihrem Hund entdecken, meistens auch bis zur nächsten Sprechstunde warten. 

Zur genaueren Erläuterung was ein Notfall ist und was nicht empfehlen wir Ihnen den unregelmäßig stattfindenden "Erste Hilfe Kurs für Hundehalter" (den nächsten Termin - geplant Frühjahr 2020 - finden Sie bei Facebook und hier auf der Webseite). Ein Vortragsabend zu den Krankheiten der Katze ist ebenso in Vorbereitung. Wenn Sie Interesse an unseren Infoabenden haben, können Sie sich hier registrieren.

Wir sind in der Regel an 6 Tagen pro Woche während der Sprechstunden für Sie in der Praxis erreichbar - warten Sie im Zweifelsfall nicht ab, ob es schlimmer wird, sondern kommen Sie vorbei. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier

Wenn Sie mehr über die Hintergründe der Notdienst-GOT erfahren möchten, empfehle ich Ihnen den Artikel zum Thema von unserem Kollegen Ralph Rückert aus Ulm:  

https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=20873

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